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Realteilung grundbesitzverwaltender Personengesellschaften
Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer PersGes gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
In der Literatur (Schmidt/Heinicke, EStG, 19. Aufl. 2000, § 23 Rz. 26) wird die Auffassung vertreten, gesellschaftsrechtliche Vorgänge schlössen die Annahme einer Anschaffung nicht aus. Dies würde bedeuten, dass bei der Einbringung eines Grundstücks in eine BGB-Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder in eine Bruchteilsgemeinschaft gegen Gewährung eines Miteigentumsanteils ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft gegeben ist, das zur Folge hat, dass eine entgeltliche Veränderung im Gesellschafter- oder Miteigentümerbestand innerhalb der Zehn-Jahresfrist bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft immer zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG führt.
Dies würde selbst dann gelten, wenn eine grundbesitzverwaltende Gesellschaft oder Gemeinschaft dergestalt real geteilt wird, dass aus ...