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Veräußerung der Anteile an einer rein vermögensverwaltenden GbR, deren Gesellschaftsvermögen fast ausschließlich aus GmbH-Geschäftsanteilen besteht
Nach dem stellt die Veräußerung von Anteilen an einer GbR, die rein vermögensverwaltend tätig ist und deren Vermögen fast ausschließlich aus Geschäftsanteilen an einer GmbH besteht, auch dann keine Veräußerung einer wesentlichen oder ”ähnlichen” Beteiligung i. S. des § 17 EStG dar, wenn die Beteiligung der GbR an der GmbH bei den Gesellschaftern der GbR mittelbar zu einem Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenze i. S. des § 17 EStG S. 576führt. In dem zu entscheidenden Fall hatten zwei mit 45 v. H. bzw. 55 v. H. beteiligte Gesellschafter einer GmbH sich Anfang 1991 verpflichtet, ihre Geschäftsanteile rückwirkend zum in eine gesellschafter- und beteiligungsidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzubringen. Im September 1991 traten die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile mit notariellem Vertrag zur Erfüllung der zuvor nur privatschriftlich übernommenen Einlageverpflichtung mit Wirkung zum 1. 1. 1991 an die GbR ab. Im Oktober 1991 veräußerten die Gesellschafter ihre Anteile an der GbR mit Wirkung zum an einen Dritten.
Das FA wertete die Veräußerung der Anteile an der GbR als Veräußerung wesentlicher Beteiligungen i. S. des § 17 EStG. Die von...