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NWB Nr. 3 vom Seite 185

Zweifelsfragen zum Vorsteuerabzug

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bruno Gassner und Rechtsanwalt Steuerberater Alf Andrews, Esslingen

Nach § 15 UStG kann ein Unternehmer die in von anderen Unternehmen für sein Unternehmen gestellten Rechnungen ausgewiesene USt als Vorsteuer abziehen, es sei denn, die abgerechneten Lieferungen oder sonstigen Leistungen werden für steuerfreie Umsätze verwendet. Allerdings kann der Unternehmer für bestimmte Umsätze gem. § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Unter anderem für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gilt aber, daß der Leistungsempfänger seinerseits nur Umsätze ausführen darf, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Soweit ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Vergütung der Vorsteuerbeträge beansprucht, hat er gem. § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG mit dem Antrag auf Vorsteuervergütung die Originalrechnungen vorzulegen.

In drei Entscheidungen vom August 1998 hat der V. Senat des BFH zu Fragen der Unternehmereigenschaft, zur Auswirkung des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes v. 21. 12. 1993 (StMBG; BStBl 1994 I S. 50) auf den Vorsteuerabzug, der Verwendung von Zweitschriften im Vergütungsverfahren sowie zu der gemeinschaftsrechtlichen Bedeutung dieser Fragen Stellung genommen.

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