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Aufgabe der Rechtsprechung zur „phasengleichen Aktivierung” der Ansprüche auf Gewinnausschüttungen von Beteiligungsunternehmen?
Durch Beschl. v. hat der I. Senat des BFH dem Großen Senat gem. § 11 Abs. 4 FGO (grundsätzliche Bedeutung) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:
„1. Kann ein Unternehmer, der in seinem BV eine Mehrheitsbeteiligung an einer KapGes hält und kraft seiner Stimmenmehrheit diese Gesellschaft beherrscht, seinen Anspruch aus einer nach Ablauf seines Geschäftsjahres beschlossenen Gewinnausschüttung der Gesellschaft in seiner Steuerbilanz zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres („phasengleich„) aktivieren?
2. Besteht ggf. die Möglichkeit der phasengleichen Aktivierung allgemein oder nur unter bestimmten Umständen? Ist sie insbesondere davon abhängig,
daß im Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz des beherrschenden Unternehmens ein Gewinnverwendungsbeschluß oder ein Gewinnverwendungsvorschlag der beherrschten Gesellschaft vorliegt,
daß die beteiligten Unternehmen einem Konzernabschluß i. S. der §§ 290 ff. HGB unterliegen oder
daß im konkreten Einzelfall bereits am Bilanzstichtag die spätere Ausschüttung wahrscheinlich war?„
Der vorlegende I. Senat tritt dafür ein, an den bisherigen Rspr.-Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen nicht festz...