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NWB Nr. 16 vom Seite 1415

Latenter Steuerausgleich zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft

Verfasser: Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Der VIII. Senat des BFH läßt in seiner Entscheidung v. ausdrücklich offen, ob und inwieweit sich aus der gegenüber der früheren Rechtsprechung des BFH veränderten Begründung der bilanzrechtlichen Behandlung von Sondervergütungen auch eine veränderte Besteuerung der Gesellschafter ergibt. Für die Ermittlung des (Gesamt-)Gewinns sei es unerheblich, ob der die Rückstellung in der Steuerbilanz neutralisierende Aktivposten anteilig in den Sonderbilanzen für alle Gesellschafter oder nur in der Sonderbilanz des durch die Pensionszusage begünstigten Gesellschafters anzusetzen sei.

In verschiedenen Anmerkungen zu dieser Entscheidung wird dazu ausgeführt, daß im Zweifel die Pensionszusage nicht bei allen Gesellschaftern, sondern nur beim begünstigten Gesellschafter als Ertrag zu erfassen sei. Nur diese Lösung entspreche der in § 15 EStG für die Sondervergütungen getroffenen Regelung und der Interessenlage bei den Gesellschaftern. Auch die bisherige überwiegende Meinung in der Literatur vertrat diese Auffassung. Nach einer anderen Ansicht soll zwischen der Bildung einer Rückstellung für eine Pensionszusage und einer Rückstellung nach Eintritt des Versorgungsfall...