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NWB Nr. 3 vom Seite 87

Zinsabschlag bei Holdingunternehmen

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kaufmann Richard Schröder, Ratingen

Die Problematik des soll an einem Beispiel verdeutlicht werden, das zwar nicht unbedingt dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht, jedoch die Konsequenzen besonders klar erscheinen läßt.

Satzungsmäßiger Gegenstand einer GmbH sind der Erwerb und die Veräußerung von inländischen Aktien sowie das Halten und Verwalten von anderen Vermögens- und Kapitalanlagen. Aus Aktienanlagen erhielt die GmbH im Geschäftsjahr Dividenden in Höhe von 700 000 DM. Die anrechenbare Körperschaftsteuer hierauf beträgt 300 000 DM. Bei der Auszahlung der Dividenden wurde Kapitalertragsteuer gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 175 000 DM einbehalten. Daneben erzielte sie aus sonstigen Kapitalforderungen Zinserträge in Höhe von 100 000 DM. Hierauf wurde Kapitalertragsteuer gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und § 43a Abs. 1 Nr. 4 EStG in Höhe von 30 000 DM einbehalten. Die Steuerbescheinigungen gem. § 45a EStG und § 44 KStG liegen vor. Im Geschäftsjahr entstehen Personalaufwendungen in Höhe von 100 000 DM und sonstige Aufwendungen (Mieten und Bürokosten) in Höhe von 50 000 DM.

Hieraus ergibt sich die folgende Besteuerung:


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