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NWB Nr. 47 vom Seite 4207

Entschädigung und außerordentliche Einkünfte

Verfasser: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter, Köln

In Zeiten, in denen (leider) zunehmend Arbeitsplätze wegrationalisiert werden, hat die Frage der steuerlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen des ArbG an vorzeitig entlassene AN zunehmende Bedeutung.

Mit Urt. v. hat der BFH - unter ausdrücklicher Betonung, daß es sich um die Fortführung seiner Rspr. handelt - darauf hingewiesen, daß eine Entschädigung auch dann zu außerordentlichen Einkünften führen kann, wenn sie nur bis zum Jahresende (Ende des VZ) entgangene oder entgehende Einnahmen ersetzt, der entlassene AN aber weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, die er bei Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht bezogen hätte, so daß er insgesamt höhere Einkünfte hat als bei regulärem Verlauf des bisherigen Arbeitsverhältnisses. So sehr diese Entscheidung des BFH zu begrüßen ist, bleibt die Praxis dennoch weiterhin verunsichert, zumal noch nicht abzusehen ist, wie die FinVerw auf dieses Urt. reagiert, nachdem sie das , auf das der BFH jetzt Bezug nimmt, weitgehend für nichtanwendbar erklärt hat.

War bis zum Ergehen des Urt. v. meines Wissens weitgehende Praxis, daß eine Entschädigungszahlung, die...