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NWB Nr. 42 vom Seite 3761

Originalrechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Der Unternehmer kann die in Rechnungen (§ 14 Abs. 4 UStG) gesondert ausgewiesene Steuer für Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, (unter weiteren Voraussetzungen) als Vorsteuer abziehen. Materielle Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Rechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs. S. 3762

Im Urt. v. hatte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in ein ihm gehörendes Gebäude im Streitjahr 1988 Gewerberäume eingebaut und ab November unter Verzicht auf die Steuerbefreiung für unternehmerische Zwecke vermietet. Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung legte er lediglich Rechnungskopien vor, weshalb das FA die Vorsteuerbeträge um 88 766,21 DM kürzte. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Das FG war der Ansicht, daß der Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG nur durch die Vorlage der Urkunde möglich sei, mit der der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger abrechne. Nur diese als Unikat erkennbare Originalrechnung sei nicht mit Zweitschriften oder Kopien zu verwechseln, wodurch gewährleistet ist, daß die in Rechnung gestellte (und vom leistenden Unternehmer abzuführende) USt nicht...