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Forderungsverzichte durch Gesellschafter werden brisanter
Die in der Fachwelt mit Spannung erwartete Entscheidung des Großen Senats des BFH zu den ertragsteuerrechtlichen Auswirkungen des Forderungsverzichts durch Gesellschafter einer KapGes dieser gegenüber liegt auf dem Tisch. Der BFH hatte sich mit schwierigen, kontrovers diskutierten Grundsatzfragen zu befassen, die schon innerhalb des vorlegenden I. Senats des BFH hochumstritten waren, wie sich ausdrücklich aus dem Vorlagebeschluß ergibt. Daran gemessen muten die Lösungen, die der Große Senat gefunden hat, geradezu simpel an. Das mag man begrüßen, nachdem allenthalben die Komplizierung des Steuerrechts beklagt wird und der Ruf nach Vereinfachung anschwillt. Außerdem sind einfache Lösungen oft die besten. Dennoch wird die Entscheidung keinesfalls ungeteilten Beifall finden. Einhellig war bisher die Meinung, die auch der Große Senat teilt, daß auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung beruhende Forderungsverzichte - auch bei Kap- S. 3347Ges - Einlagen sind und diese Vermögensmehrungen deshalb nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (völlig losgelöst von der Handelsbilanz) die steuerrechtlichen Einkünfte nicht erhöhen dürfen. Der BFH ist bei der Grundsatzwürdigung geblieben, derzufolge verd...