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NWB Nr. 20 vom Seite 1528

Leistung einer Kommanditeinlage i. S. von § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG

Verfasser: Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Klaus Goutier und Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin Dr. Britta Holdorf-Habetha, Frankfurt/Main

Der beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Kommanditeinlage i. S. von § 15a Abs. 1 EStG geleistet ist.

Die Antragstellerin, eine GmbH & Co. KG, wurde mit dem Zweck gegründet, ein Seeschiff zu erwerben und zu betreiben. Das Schiff wurde im Laufe des Jahres 1991 erworben. Die erforderlichen Mittel für den Ankauf des Schiffs wurden teilweise in der Weise erbracht, daß die Antragstellerin ihre Ansprüche auf die ausstehenden Kommanditeinlagen unwiderruflich und schuldbefreiend an die Verkäuferin abtrat, die insoweit auch das Ausfallrisiko übernahm. Damit stellte sich die Frage, ob die Kommanditisten ihre anteiligen Verluste aus dem Kalenderjahr 1991 steuerlich geltend machen konnten. Dabei war zu berücksichtigen, daß die Kommanditisten noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden waren und damit eine Außenhaftung ausschied. Eine Berücksichtigung von Verlusten kam damit nur nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht. Nach dieser Norm können bei den Kommanditisten Verlustanteile berücksichtigt werden, soweit sie ihre Einlage geleistet haben.

Das FA erkannte nur insoweit ausgleichsfähige Verluste an, als die Kommanditisten Zahlungen an die Antragstellerin ...