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Verrechnung der Sondervergütungen mit Verlusten aus dem Gesellschaftsvermögen
Äußerst umstritten ist immer noch die für die Praxis wichtige Frage, wie zu verfahren ist, wenn aus dem Gesellschaftsvermögen ein Verlustanteil stammt, der Gesellschafter aber gleichzeitig für die Gesellschaft tätig ist und Tätigkeitsvergütungen bezieht. Die FinVerw will danach differenzieren, ob die Vergütung auf gesellschaftsrechtlicher oder schuldrechtlicher Basis beruht. Dafür soll ausschlaggebend sein, ob die Tätigkeitsvergütungen handelsrechtlich nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags als Kosten oder als Gewinnvoraus zu behandeln. Sollte diese Ansicht höchstrichterlich anerkannt werden, könnte durch eine gesellschaftsvertragliche Gestaltung eine Verrechnung der Sondervergütungen mit den Verlusten erreicht werden, indem künftig die Tätigkeitsvergütung als sog. Gewinnvoraus bezahlt wird.
Dieser Ansicht steht aber entgegen, daß der Gewinnanteil einschließlich Sondervergütungen einkommensteuerlich ein einheitlicher ist, was sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ergibt, und diese Vorschrift gerade nicht zwischen gesellschafts- und schuldrechtlichen Beziehungen unterscheiden will. Ob trotz der systematischen Stellung des § 15a EStG im Verhältnis zu § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG für diese Vorschrift...