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IWB Nr. 6 vom Seite 205

Neue Verrechnungspreisrichtlinien in Österreich – die wichtigsten Änderungen im Überblick

Sabrina Haible und LL.M., Philipp Kähler

Die [i]öVPR 2021 unter https://go.nwb.de/qg4qr im Oktober 2021 vom österreichischen Finanzministerium veröffentlichten Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (öVPR 2021) beinhalten einige Neuerungen im Vergleich zu den bisherigen österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien von 2010. Die öVPR 2021 sollen vorrangig die neuesten projektbezogenen Entwicklungen, die neueste Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis in Österreich widerspiegeln. Im Wesentlichen folgen die VPR 2021 den OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017. Insgesamt bestehen jedoch einige Abweichungen, so dass daraus Diskussionen in Außenprüfungen resultieren können.

I. Verrechnungspreismethoden

Grundsätzlich [i]Bei der TNMM sind durchlaufende Kosten aus der Kostenbasis zu eliminieren stimmen die öVPR 2021 in Bezug auf die Anwendung der unterschiedlichen Verrechnungspreismethoden mit den OECD- Verrechnungspreisleitlinien 2017 überein. Ein wichtiger Unterschied ergibt sich bei der Anwendung der Transactional Net Margin Method (TNMM). Die öVPR 2021 schreiben vor, dass bei der Anwendung der TNMM durchlaufende Kosten eines Unternehmens nicht in die Kostenbasis bei der Berechnung der Nettomarge einfließen dürfen. Diese müssen neutralisiert werden. Um die Vergleichbarkeit zwischen der Nettomarge ...