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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz ist zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz in Kraft getreten. Die vollständige Bezeichnung des Arbeitsschutzgesetzes lautet: „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.“
Ziel des Gesetzes
Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist gem. § 1 ArbSchG die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Es hat zum Ziel, die Gesundheit aller in Deutschland Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Das Gesetz regelt in 26 Paragrafen für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.
Tätigkeitsbereiche des Gesetzes (§§ 1, 2 ArbSchG)
Erfasst werden alle Tätigkeitsbereiche in Wirtschaft und Verwaltung sowie alle Beschäftigten (Arbeitnehmer der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, Beamte, der freien Berufe und der Landwirtschaft). Ausgenommen sind lediglich Angestellte in privaten Haushalten, Beschäftigte auf Seeschiffen sowie des Bergbaus. Inhaltlich erstre...