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StuB Nr. 6 vom Seite 215

Neue Verlautbarungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) vom Oktober 2021

Darstellung und Würdigung

M.Sc. Oliver Scheid und Mag. (FH) Josef Baumüller

Mitte Oktober vergangenen Jahres hat die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) drei Verlautbarungen veröffentlicht: An erster Stelle ein Dokument mit dem Titel „Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures“, welches die im Juni 2017 veröffentlichten Leitlinien zur Implementierung der – weiterhin inhaltlich unveränderten – Empfehlungen der TCFD aktualisieren soll. Ein weiteres Dokument soll den Unternehmen zur Unterstützung hinsichtlich der Angabe entscheidungsnützlicher Informationen und der Verknüpfung dieser Angaben mit Schätzungen zu finanziellen Auswirkungen dienen („Guidance on Metrics, Targets, and Transition Plans“). Als drittes Dokument veröffentlichte die TCFD ihren mittlerweile vierten Statusbericht („2021 Status Report“), mit dem ein Überblick darüber gegeben wird, inwiefern Unternehmen in ihrer Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2020 den Berichtsadressaten Informationen zur Verfügung gestellt haben, die mit den im Juni 2017 veröffentlichen TCFD-Empfehlungen übereinstimmen. Diese drei Verlautbarungen werden aufgrund ihrer immer größeren praktischen Bedeutung im Folgenden zusammenfassend dargestellt und hinsichtlich ihrer Implikationen diskutiert.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145

Kernfragen
  • Was sind die wesentlichen Inhalte der neuen Leitlinien zur Implementierung der TCFD-Empfehlungen?

  • Welche Ausführungen enthalten die Verlautbarungen zur Offenlegung von Schätzungen der finanziellen Auswirkungen klimabezogener Aspekte?

  • Zu welchen Schlussfolgerungen kommt die TCFD im Rahmen ihres vierten Statusberichts?

I. Vorbemerkungen

[i]Becker/Handzlik/Müller, Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen, StuB 4/2022 S. 143, NWB CAAAI-04015 Baumüller/Scheid, Neue Prototyp-Standards zur Integration von Klimabelangen in die Finanzberichterstattung, StuB 9/2021 S. 367, NWB DAAAH-77137 Die Anfänge der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) liegen bereits einige Jahre zurück. Im Herbst 2015 veröffentlichte der Financial Stability Board (FSB) einen Vorschlag für eine „disclosure task force on climate-related risks“, u. a. mit der Darstellung verschiedener klimabezogener Risiken: Physische Risiken, Haftungsrisiken und Übergangsrisiken. Nur wenige Wochen später – im Dezember desselben Jahres – bekräftigte der FSB mit Unterstützung der G20-Staaten im Rahmen der UN-Klimakonferenz von Paris seine Initiative, welche darauf zielte, die internationale Finanzstabilität nachhaltig zu fördern. Die erklärte Absicht der TCFD war es, Informationen zu identifizieren, welche von Investoren, Kreditgebern und Versicherungsunternehmen benötigt werden, um klimabezogene Chancen und Risiken angemessen beurteilen und bewerten zu können. Hierzu hieß es in der damaligen Pressemitteilung: „The Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) will develop voluntary, consistent climate-related financial risk disclosures for use by companies in providing information to lenders, insurers, investors and other stakeholders. [...] The FSB is asking the Task Force on Climate-related Financial Disclosures to make recommendations for consistent company disclosures that will help financial market participants understand their climate-related risks. Access to high quality financial information will allow market participants and policymakers to understand and better manage those risks, which are likely to grow with time.“ Damit soll die Initiative u. a. einen Beitrag zur übergeordneten Bestrebung der EU zu Sustainable S. 216Finance leisten, durch die verbesserte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Mechanismen von Kapitalmärkten die globalen Geldströme umzuleiten.