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Mahlzeiten auf Dienstreisen
Mit den seit 1996 geltenden Reisekostenregelungen ist dem Gesetzgeber - zurückhaltend ausgedrückt - der große Wurf nicht gelungen. Bekanntlich steht ein ”Reparaturgesetz” an. Dieses war vom Bundesrat verabschiedet worden und liegt dem Bundestag seit vor. Indessen ist die Neuregelung vor der Sommerpause nicht mehr gelungen. Es sollen 20 unterschiedliche Vorschläge vorliegen. Inzwischen treibt die Verwaltungspraxis Stilblüten. Eine solche hat der Umstand hervorgebracht, daß während Dienstreisen, Fahrtätigkeiten oder Einsatzwechseltätigkeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer gewährte Mahlzeiten nicht mehr bei den - ohnehin minimalen - Verpflegungspauschalen gekürzt, sondern als Sachbezüge lohnversteuert werden, allerdings nur mit dem S. 3066amtlichen Sachbezugswert. Es sind nunmehr zwei verschiedene Interessenlagen denkbar: Die Arbeitnehmer erhalten von dritter Seite zur Auffüllung ihres steuerrechtlich dünnen Reisekostenbudgets kostenlos Mahlzeiten, ohne daß der Arbeitgeber sich einschaltet. Dann kann kein Arbeitslohn entstehen. Oder aber der Arbeitgeber schaltet sich ein, trägt die tatsächlich hohen Verpflegungskosten, und es kom...