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NWB Nr. 38 vom Seite 3064

Teilbetriebsveräußerung ohne Grundstück

Verfasser: Steuerberater Klaus Korn, Köln

In mehrfacher Hinsicht interessant ist eine Entscheidung des . Es ging um einen Betrieb, der einen Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln ausübte. Ein Teilbereich des Unternehmens bestand in der Belieferung von Großverbrauchern wie Krankenhäuser, Anstalten, Großküchen und Kantinen. Der andere Teil setzte sich aus der Belieferung von Einzelhandelsgeschäften und dem Betrieb einer eigenen Einzelhandelsfilialkette zusammen. Dieser Bereich - eigener Einzelhandel und Belieferung von Einzelhändlern - wurde veräußert. Der BFH hat die beiden Betriebsbereiche als Teilbetriebe i. S. des § 16 EStG anerkannt. Beide hatten nämlich getrennte Ein- und Verkaufsabteilungen, getrenntes Personal, getrennte Fahrzeuge und waren einzeln ”lebensfähig”. Daß beiden Teilbetrieben ein Grundstück diente, störte den BFH nicht.

Gleichwohl war dieses nicht mitverkaufte Grundstück die Ursache dafür, daß der Gewinn aus der Teilbetriebsveräußerung nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt S. 3065war. Der BFH erblickte in dem Grundstück wegen nicht unerheblicher stiller Reserven eine wesentliche Betriebsgrundlage für jeden der beiden Teilbetriebe. Weil somit nicht sämtliche wesentlich...