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ZFA Nr. 3 vom Seite 2

Schlaganfall – ein dramatisches Ereignis

Oberstudienrätin Ute Springer

Ein Patient, der während einer Implantatbehandlung einen Schlaganfall erlitt, klagte gegen den Kieferchirurgen. Das Gericht urteilte, dass kein Verschulden des Zahnarztes vorliegt, wenn während einer mehrstündigen Zahnoperation ein Schlaganfall auftritt. Er muss den Patienten auch nicht über das äußerst seltene Risiko aufklären.

Zwischenfälle kann man nicht verhindern

Vor einiger Zeit ereignete sich in der Praxis ein beängstigender Vorfall. Ein 70-jähriger Patient konnte plötzlich nicht mehr normal reden. Er gab wirre, unverständliche Sätze von sich, war höchst aggressiv und konnte kein vernünftiges Wort mehr aussprechen.

Der sofort herbeigerufene Notarzt wies den Patienten unverzüglich in ein Krankenhaus mit einer Stroke-Unit (Spezialstation zur Diagnostik und Therapie eines Schlaganfalls; Stroke = Schlaganfall/Apoplexie) ein.

Einweisungs-Diagnose: TIA mit Verdacht auf einen möglicherweise folgenden Schlaganfall. Durch die schnelle Reaktion des Praxisteams konnte die notwendige Behandlung sehr schnell einsetzen, dadurch wurde die Gefahr abgewendet und der Patient konnte nach einiger Zeit wieder normal sprechen. Es blieben keine bleibenden Schäden zurück. Nun muss der Mann dauerhaft Me...

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