Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 16 vom Seite 1313

Grundsätzlich kein Wettbewerbsverbot des Alleingesellschafters einer GmbH bei dessen Beauftragung als Subunternehmer

Verfasser: Dipl.-Kauffrau Kathrin Rumler, Düsseldorf

In seinem Urt. v. beschäftigt sich der BFH mit der Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH an ihren auf dem gleichen Gebiet tätigen Geschäftsführer und Alleingesellschafter wegen fehlender im vorhinein getroffener eindeutiger und klarer Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche vorliegt. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klin. ist eine im Jahr 1981 gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Bauplanung, das schlüsselfertige Bauen sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien war. Alleiniger Gesellschafter und einziger Geschäftsführer der Klin. war P, der daneben ein eigenes Bauleitungsbüro betrieb. Die Geschäfte der Klin. und des Bauleitungsbüros wurden in denselben Räumen betrieben. Die Klin. gab sämtliche Aufträge für Bauplanungen und Bauleitungen an P aufgrund von schriftlichen Einzelaufträgen weiter, und dieser erhielt für die Durchführung der Aufträge im Durchschnitt 90 v. H. der Vergütungen, die die Klin. von den Bauträgern vereinnahmte. Außerdem vergütete sie dem P einige vergebliche Planungen, so daß sie ihm in den Jahren 1987 bis 1989 höhere Honorare zahlte, als sie selbst von ihren Auftrag...