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Zur Forfaitierung von Forderungen aus Leasingverträgen
Leasinggesellschaften refinanzieren sich vorwiegend durch den Verkauf der Ansprüche aus abgeschlossenen Leasingverträgen. Bei diesem Verfahren verkauft der Leasinggeber (Forderungsverkäufer) die zukünftig fälligen Leasingraten zum Gegenwartswert an eine Bank oder ein Spezialinstitut (Forderungskäufer). Der Gegenwartswert der Leasingraten ermittelt sich durch Abzinsung der Leasingraten über einen bestimmten Zeitraum (Diskontgeschäft).
Das BMF hat im Schreiben v. zu Bilanzierungsfragen und zur gewerbesteuerrechtlichen Behandlung des Forderungsverkaufs aus Leasingverträgen Stellung genommen. Dabei werden zwei Fälle unterschieden:
Im ersten Fall liegt ein Forderungsverkauf ohne Übertragung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers auf den Forderungskäufer vor. Der Leasinggeber haftet dem Forderungskäufer gegenüber für den rechtlichen Bestand der Ansprüche aus dem Leasingvertrag (Verität) und dafür, daß die rechtlichen Ansprüche tatsächlich erfüllt werden (Bonität). Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Leasingraten verpflichtet sich der Leasinggeber, die verkauften Ansprüche zurückzukaufen. Dieser Vorgang wird als Darlehensgewährung de...