Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung und Buchung der Steuervergütung „Forschungszulage“
Hinweise zur Erfassung in Abhängigkeit von der Rechtsform des Anspruchsberechtigten
Bisher gab es im Rechnungswesen mehr oder minder klare Strukturen und Konsequenzen für die Bilanzierungs- und Buchungspraxis von Zuschüssen und Zulagen in der Handels- und Steuerbilanz. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) setzt der Gesetzgeber die sog. Forschungszulage nunmehr einer Steuervergütung in Form einer Ertragsteueranrechnung gleich. Dieses veränderte Begriffsverständnis von öffentlich-rechtlichen Zulagen irritiert derzeit die im externen Rechnungswesen Tätigen und widerspricht auf den ersten Blick der jahrzehntelang geübten Buchungspraxis von Zulagen als steuerfreien Betriebsvermögensmehrungen (Betriebseinnahmen). Der Beitrag zeigt den Wandel des Begriffs „Forschungszulage“ während des Gesetzgebungsverfahrens auf und beschreibt die sich aus dem ergebenden Konsequenzen für die Erfassung der Forschungszulage in der Finanzbuchhaltung und im Jahresabschluss von gewerblichen Unternehmen. Deutlich wird, dass die Rechtsform des Anspruchsberechtigten maßgeblichen Einfluss auf das Bilanzierungs- und Buchungsverhalten nimmt.
I. Wandel der Forschungszulage im Gesetzgebungsverfahren
Im Laufe des Gesetzgebu...