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GSV | Fehlende Mitwirkung des Arbeitgebers bei einer Betriebsprüfung
Legt ein Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden, unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt.
Der Inhaber einer Speditionsfirma hatte auf die Ankündigung einer erneuten Betriebsprüfung durch die DRV Bund entgegnet, eine erneute Prüfung sei nicht sinnvoll, da zur vorangegangenen Prüfung noch ein Gerichtsverfahren anhängig sei; er werde erst nach Verfahrensabschluss eine weitere Betriebsprüfung zulassen. [i]Kastenbauer, NWB 10/2022 S. 699Nach Ansicht des Senats hat die DRV Bund dem Spediteur zu Recht die Vorlage der angeforderten Unterlagen als gesetzlich geschuldete Prüfhilfe aufgegeben. Es komme nicht darauf an, welchen Ausgang d...