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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 16

Zur Anforderung an eine Rechnungsberichtigung und deren zeitliche Wirkung

Dr. Matthias Gehm

Das FG München hat dazu Stellung bezogen, dass die Korrektur einer Rechnungsberichtigung wegen zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer nicht auf den Besteuerungszeitraum der Leistungsausführung bzw. Rechnungserteilung zurückwirkt. Insofern war eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EuGH nötig, wonach eine Rechnungsberichtigung unter gewissen Voraussetzungen bezüglich des Vorsteuerabzugs eine Rückwirkung entfaltet (, Senatex, MwStR 2016 S. 297).

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Es steht im Einklang mit dem Unionsrecht, dass bei falschem Steuerausweis die Rechnungsberichtigung nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG keine Rückwirkung auf den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung und ursprünglichen Rechnungsausstellung entfaltet.

2. Diese Berichtigung setzt neben der Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises zur Vermeidung der Bereicherung des Leistungserbringers voraus, dass dieser die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückzahlt.

3. Unerheblich ist im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft des § 14c Abs. 1 UStG, ob eine konkrete Steuergefährdung vorliegt, denn § 14c UStG ist vom Wortlaut her bereits als abstrakter Gefährdungs...