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Renaissance der Verlustzuweisungsgesellschaft?
In der täglichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, auf welche Weise die Vorschrift des § 15a EStG vermieden werden kann. Dies gilt insbes. bei PersGes in den neuen Bundesländern, welche durch hohe Sonderabschreibungen schnell in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift gelangen. Läßt sich dann - so fragt sich - eine Gestaltung finden, welche auf der Ebene zwischen der PersGes und deren Gesellschafter trotz negativen Kapitalkontos nicht zur Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG führt? Es ließe sich folgende Gestaltung denken:
Die A-GmbH & Co. KG ist an der B-GmbH zu 100 v. H. beteiligt. Kommanditisten der A-GmbH & Co. KG sind A mit 60 v. H. und B mit 40 v. H. Die B-GmbH hat mit der A-GmbH & Co. KG einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Auch die übrigen Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft liegen vor. Die Verlustübernahme der A-GmbH & Co. KG für die B-GmbH des Jahres 1994 würde dazu führen, daß bei der A-GmbH & Co. KG negative Kapitalkonten der Kommanditisten in Höhe von 60 bzw. 40 TDM entstehen. Es stellt sich dann die Frage, ob § 15a EStG auch auf die Kommanditisten einer KG Anwendung findet, wenn die negativen Kapitalkont...