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ZFA Nr. 4 vom Seite 2

Kein medizinischer Eingriff ist ohne Risiko

Ute Springer

Jeder ärztliche bzw. zahnärztliche Eingriff stellt eine Körperverletzung dar, dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Ein Eingriff ist nur dann rechtmäßig, wenn der Patient über die Maßnahme aufgeklärt worden ist und er nach der Aufklärung darin eingewilligt hat.

Was ist eine wirksame Einwilligung?

Eine wirksame Einwilligung setzt im Einzelnen voraus, dass der Patient aufgeklärt wird über:

  • Notwendigkeit und Dringlichkeit des Eingriffs

  • mögliche Folgen und Risiken einer Nichtbehandlung

  • Heilungs- und Besserungschancen mit bzw. ohne Behandlung

  • alternative Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken

  • grundsätzlich ist der Patient so rechtzeitig aufzuklären, dass er seine Entscheidungen noch „frei“ treffen kann.

Was versteht man unter dem Begriff Anästhesie?

Anästhesie ist die Unempfindlichkeit gegen Schmerz-, Berührungs- und Temperaturreize. Dieser Zustand kann Folge einer Störung des Nervensystems sein, z. B. nach der Verletzung eines sensiblen Nervs. Diese Unempfindlichkeit ist aber auch das gewünschte Ergebnis einer Narkose oder einer Lokalanästhesie.

Viele Patienten haben Angst vor Schmerzen, die durch eine Behandlung ausgelöst werden. Bei großen Eingriffen wird meist eine Allgemei...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten