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Einheitsbilanz bei Personengesellschaft adieu?
Das OLG Stuttgart hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ausgeführt: ”Es kann dahinstehen, ob der Komplementär einer KG überhaupt verpflichtet werden kann, die Bilanz ausschließlich nach steuerlichen Vorschriften aufzustellen. Für den Geschäftsführer einer GmbH hat dies das BayObLG mit überzeugenden Gründen verneint. Für einen geschäftsführenden Gesellschafter einer KG dürfte im Hinblick auf die Rechtslage nach Erlaß des Bilanzrichtliniengesetzes v. nichts anderes gelten.”
Buck hat in einer Anmerkung zu dieser Entscheidung die Folgen für den Berufsstand der bilanzerstellenden und bilanzprüfenden Berufe aufgezeigt. Wären die Thesen des OLG Stuttgart zutreffend, müßte - so seine Folgerung - die tägliche Arbeit des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters radikal geändert werden, weil man hier noch in einer Vielzahl von Fällen von einer Einheitsbilanz ausgehe.
In Ergänzung zu diesen überzeugenden Hinweisen ist m. E. noch auf folgendes hinzuweisen:
Es ist nicht einzusehen, warum die Gesellschafter einer PersGes die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Gesellschaftsvertrag nicht dahin einschränken können, daß nur v...