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Online-Nachricht - Donnerstag, 03.03.2022

Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers (BFH)

Eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers kann auch dann nicht gewährt werden, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20% (§35a EStG).

Sachverhalt: Im Streitfall wurde ein Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem Statiker durchgeführt wurd...

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