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Neuregelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte
Europaweit weitgehend einheitliches Recht für seit dem 1.1.2022 geschlossene Verträge
Zusammen [i]Wünsche, NWB 45/2021 S. 3331mit der Umsetzung der sog. Warenkaufrichtlinie erfolgte 2021 die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie, welche zu neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) führte. So wurden in den §§ 327 ff. BGB Vorschriften in das Gesetz aufgenommen, welche die Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen regeln. Anwendbar sind diese Normen für Verträge, bei denen die vertragsgegenständliche Bereitstellung seit dem erfolgt.
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I. Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus
[i]Vereinfachung grenzüberschreitenden HandelsDie 2019 von der EU verabschiedete RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen sollte die bestehenden Unterschiede der nationalen Regelungen im digitalen Bereich beseitigen, um den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen, und das Vertrauen der Verbraucher beim Erwerb digitaler Produkte von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten stärken (Digitale-Inhalte-Richtlinie, Erwägungsgründe 4 ff.).
Die Richtlinie war – wie mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtl...