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Steuerpflichtige Spekulationen mit Kryptowährungen
Dem stetig wachsenden Markt des spekulativen Handels mit Kryptowerten (auch als Kryptowährungen bezeichnet) entsprechend ist die steuerliche Praxis zunehmend mit Fragen der steuerlichen Erheblichkeit dieses Handels befasst. Nach dem ; NWB PAAAH-96502) hat nun auch das ) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten als Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sind. Gegen das Urteil des FG Köln wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: IX R 3/22). Der nachfolgende Beitrag erläutert nicht nur die maßgeblichen Gründe, sondern setzt sich auch mit Fragen auseinander, die von den Finanzgerichten nicht entschieden wurden.
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I. Maßgebliche Sachverhalte
[i]An- und Verkäufe sowie Tausch von KryptowertenBeide Finanzgerichtsverfahren bezogen sich auf das Streitjahr 2017. Der Streitfall des FG Köln betraf sowohl An- und Verkäufe von Bitcoin unter Gegenleistung in € als auch den Tausch von Ethereum in Monero und deren Tausch in Bitcoin. Der Kläger hatte ein Konto bei der Handelsplattform „bitcoin.de“ angelegt und über dieses i...