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NWB Nr. 10 vom Seite 644

Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 660Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt, aber auch Erleichterungen und Entlastungen für Arbeitnehmer geschaffen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:

  • Vom [i]Befristete Steuerbefreiung für Pflegebonus Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Pflegeleistungen während der Corona-Krise gewährte Sonderleistungen sind bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei, wenn diese in der Zeit vom bis zum aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt werden (§ 3 Nr. 11b EStG-E).

  • Die [i]Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Steuerfreiheit von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber wird um sechs Monate verlängert (§ 3 Nr. 28a EStG-E).

  • Die [i]Verlängerung Homeoffice-Pauschalemit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführte und bislang bis zum befristete Homeoffice-Pauschale in Höhe von tägli...