Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand für Wohngebäudemodernisierung
In mehreren zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen hat sich der IX. Senat des BFH mit der Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand für den Fall befaßt, daß hohe Aufwendungen für zusammengeballte, umfassende Instandsetzungen oder Modernisierungen an Wohngebäuden anfallen. Die Entscheidungen sind von beachtlicher praktischer Tragweite, weil derartige Aufwendungen häufig Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen FinVerw und den Stpfl. und die strittigen Instandsetzungskosten meist nicht gering sind. Auch in allen Urteilsfällen ging es um sechsstellige Beträge, in einem Fall z. B. um mehr als 600 000 DM. Um es vorab festzuhalten: In keiner der Entscheidungen gelangte der BFH zur Annahme von Erhaltungsaufwand. Entweder wurden die Klagen abgewiesen (d. h. der BFH sah Herstellungsaufwand) oder die Sachen zurückverwiesen, damit das FG noch weitere Sachverhaltsfeststellungen trifft. Gleichwohl ergeben die Entscheidungen in einigen Punkten positive Aspekte für die betroffenen Hauseigentümer und ihre Berater. Auch zusätzliche S. 3296Rechtsklarheit bringen die Urteile. Es verbleiben aber chronische Problemzonen. Folgende beratungspraktische...