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IWB Nr. 5 vom

Veräußerungsgewinn einer Beteiligung nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Marcus Rösen

Wird eine Beteiligung i. S. des § 17 EStG veräußert und ist dieselbe Beteiligung in der Vergangenheit der Wegzugsbesteuerung in einem anderen Staat unterworfen worden, erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung dadurch, dass im Rahmen der Gewinnermittlung des § 17 EStG anstatt der Anschaffungskosten der Wert zugrunde gelegt wird, den der Wegzugsstaat bei der Berechnung der Steuer angesetzt hat. Der Veräußerer hat dazu gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG u. a. nachzuweisen, dass der bis zum Zeitpunkt des Zuzugs entstandene Vermögenszuwachs einer Steuer im Ausland unterlegen hat, die mit der deutschen Wegzugssteuer nach § 6 AStG vergleichbar ist. Fraglich war bisher die Auslegung des Tatbestandsmerkmal „einer [...] Steuer unterlegen hat“. In einem aktuellen Urteil äußerte sich der BFH erstmals zur Anwendung der Wertverknüpfung des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG und zur Frage der Steuerverhaftung im Ausland entstandener stiller Reserven im Zuzugsfall.

I. Vergleichbarkeit der ausländischen Steuer

Für die Feststellung der Vergleichbarkeit einer ausländischen Steuer mit der deutschen Wegzugsteuer ist entscheidend, dass wesentliche Merkmale übereinstimmen. Dies können beispielsweise das auslösende Momen...