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FG Köln 17.11.2021 2 K 1544/20, NWB 9/2022 S. 582

Abgabenordnung | EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

Mit Urteil v.  hat das FG Köln entschieden, dass ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch zu verzinsen ist. Anmerkung: Die Klägerin ist eine in Österreich ansässige Gesellschaft. Sie stellte in den Jahren 2009 bis 2012 beim BZSt verschiedene Anträge auf Freistellung und Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Anträge wurden zunächst unter Hinweis auf die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG abgelehnt. Die hiergegen gerichteten Einsprüche hatten Mitte 2018 Erfolg und führten zu Steuererstattungen, nachdem der EuGH die Unvereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit dem Unionsrecht festgestellt hatte. [i]Kahlenberg, NWB 48/2018 S. 3524Im Anschluss beantragte die Klägerin zusätzlich die Festsetzung von Erstattungszinsen. Das BZSt lehnte...