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Verfahrensrecht | Kein Verspätungszuschlag aufgrund eines Ermessensfehlers (FG)
Durch die verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung weit nach Ablauf der verlängerten Frist liegen zwar tatbestandliche Voraussetzungen des § 152 Abs. 1 AO vor, jedoch liegt im Streitfall ein Ermessensfehler vor ().
Hintergrund: Gem. § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO in der Fassung für nach dem einzureichende Steuererklärungen ist ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr bezieht, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs abgegeben wird. Anders als nach alter Rechtslage handelt es sich insoweit um eine gebundene Entscheidung des Finanzamts und auch auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen kommt es nicht mehr an. § 152 Abs. 2 gilt jedoch nicht in den Fällen des § 152 Abs. 3 AO. Ist eine der Voraussetzungen d...