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Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick zum Arbeitsstand
I. Überblick
Entgegen der wiederkehrend insinuierten Tatenlosigkeit von Normengebern, Regulierungsbehörden und Unternehmensvertretern ist die Ausrichtung auf nachhaltiges Wirtschaften längst Gegenstand regulatorischer Umwälzungsprozesse. Der Adressierung des Klimawandels fällt aktuell großes Gewicht zu, wie dies exemplarisch aus der Einführung der sog. EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) ableitbar ist. Plakativ ausgedrückt sind bedeutsame finanzielle Kenngrößen (Umsatzerlöse, OPEX, CAPEX) auf der Grundlage von technischen Abgrenzungskriterien entsprechend ihrer Umweltverträglichkeit zu kategorisieren. Diese neue Berichtsdimension der Unternehmenspublizität ist allerdings nur ein Baustein eines umfassenderen Maßnahmenkatalogs. Seit dem steht der interessierten Öffentlichkeit mit der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: E-CSRD) ein Richtlinienentwurf zur Verfügung. Dessen Inhalt erweist sich bei genauer Betrachtung als erhebliche Erweiterung der regulierten Unternehmenspublizität um nachhaltigkeitsbezogene nichtfinanzielle Informationen. Diese sollen mit Finanzinformationen verzahnt und geprüft werden, perspektivisch auf dem Sicherheitsniveau wie derzeit finanzielle...