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Unberechtigter Steuerausweis
Die Rechtsprechung des BFH hat bisher noch nicht hinreichend geklärt, ob die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung für Rechnungen i. S. des § 14c UStG von denjenigen des § 15 i. V. mit § 14 Abs. 4 UStG abweichen. Daher ist hinsichtlich des auch die Revision vor dem BFH unter dem Az. XI R 4/22 anhängig.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Eine Rechnung, welche i. S. des § 14c Abs. 2 UStG zu einem unberechtigten Steuerausweis führt, muss nicht alle Angaben des § 14 Abs. 4 UStG enthalten.
Eine abstrakt geschaffene Gefahr des Vorsteuerabzugs reicht für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG aus.
II. Sachverhalt
Die Klägerin unterstützte pharmazeutische Unternehmen bei deren Projekten, insbesondere bei der Durchführung von Beobachtungsstudien. In den Streitjahren war die Klägerin im Rahmen verschiedener Aufträge für diverse Auftraggeber tätig. Die Auftraggeber beauftragten die Klägerin jeweils für die Durchführung einzelner Studien. Die Auftraggeber schlossen zudem jeweils mit den einzelnen an den Studien teilnehmenden Ärzten Verträge ab. Die Klägerin selbst schloss mit den an den Studien teilnehmenden Ärzten keine Verträge.
In den Streitjahren übersandte die...