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NWB Nr. 15 vom Seite 1270

Überführung eines Gebäudes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen

Verfasser: Rechtsanwalt Steuerberater Mathias Keßler, Düsseldorf

Die Überführung eines Gebäudes aus dem Betriebsvermögen unter Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven stellt einen anschaffungsähnlichen Vorgang dar, der die Inanspruchnahme degressiver AfA ausschließt, wenn die Überführung nicht im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes erfolgt.

Im war folgender Sachverhalt zu entscheiden:

An einem gewerblichen Wohnungsbauunternehmen waren A mit 90 v. H. und B mit 10 v. H. beteiligt. Das Unternehmen errichtete fünf Wohnblöcke mit Eigentumswohnungen. Im Jahr 1984 schied B aus der Gesellschaft aus, woraufhin das Gesellschaftsvermögen dem A anwuchs. A entnahm die noch nicht veräußerten Eigentumswohnungen kurze Zeit später in sein Privatvermögen und übertrug diese teilweise unentgeltlich auf seine Ehefrau. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der entnommenen Wohnungen wurde von der FinBeh als Veräußerungsgewinn in der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die GbR erfaßt und versteuert. Die Ehefrau des A, die mit A zusammenveranlagt wurde, berechnete in den Streitjahren die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 EStG a. F. mit 3,5 v. H. des...