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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 18 | Kinderbetreuungskosten: Kein Sonderausgabenabzug bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen

Der Bundesfinanzhof hat aktuell seine Auffassung bekräftigt, wonach die als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen sind. Der Arbeitgeber kann jedoch die steuerfreie Erstattung auf die gesondert ausgewiesenen Verpflegungskosten in einer Kita beschränken. Dann sollte nach unserer Auffassung keine Kürzung der Kinderbetreuungskosten erfolgen. Die Verpflegungskosten sind ja nicht als Sonderausgaben begünstigt.

In unserer Oktober-Ausgabe 2021 hatten wir berichtet: Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. – Es war jedoch noch ein weiteres Revisionsverfahren zu dieser Frage anhängig. Und der ein oder andere hatte gehofft, dass die höchsten deutschen Steuerrichter ihre Sichtweise vielleicht noch einmal überdenken.

Dazu ist es aber leider nicht gekommen. Der III. Senat des BFH hat aktuell bekräftigt: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen. Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen v...