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Bilanzielle Behandlung von Rückforderungsvereinbarungen in der anteilsbasierten Vergütung
Schwerpunktthema: Internationale Unternehmensrechnung und -besteuerung
Vertragliche Vereinbarungen, eine ungerechtfertigt bezogene anteilsbasierte Vergütung rückfordern zu können, sind zunehmend verbreitet. Entsprechende Rückforderungsklauseln, die durch das ARUG II nun auch explizit im deutschen Aktiengesetz als Element eines Vergütungssystems aufgeführt sind, lassen sich allerdings nur schwer in die Standardsystematik nach IFRS 2 einordnen und werden in der Rechnungslegungsliteratur kaum behandelt. Das Ziel dieses Beitrags ist es daher, die Möglichkeiten der bilanziellen Erfassung von Rückforderungsklauseln nach IFRS 2 zu durchleuchten und mit dem Vorgehen nach den US-GAAP sowie dem HGB zu kontrastieren.
1 Zunehmende Kodifizierung von Rückforderungsvereinbarungen als Element von Vergütungssystemen
Durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist die Möglichkeit zur Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile als ein Element von Vergütungssystemen in § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG aufgeführt. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2017/828 änderte die Richtlinie 2007/36/EG, um die langfristige Mitwirkung der Aktionäre zu fördern, insb. da die Finanzkrise die (negativen) Folgen übermäßiger kurzfristiger Risikobereitschaft und Gewinnorientierung gezeigt ...