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NWB Nr. 24 vom Seite 1989

Werbungskosten bei Fortbildungsmaßnahmen und der Fortbildung dienenden Lernarbeitsgemeinschaften

Verfasser: Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter Keune, Herrsching

Besucht ein AN zu Fortbildungszwecken einen mehrmonatigen Lehrgang (z. B. im steuerberatenden Beruf zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung) und treffen sich die Lehrgangsteilnehmer zu Lernarbeitsgemeinschaften, die dem gleichen Zweck dienen, so können die Aufwendungen hierfür unabhängig von der Häufigkeit und Dauer der Veranstaltungen nach allgemeinen Dienstreisegrundsätzen mit den lohnsteuerrechtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten angesetzt werden, sofern die Fortbildung weder vom ArbG angeordnet worden ist noch von ihm bezahlt wird.

Vor dem klärenden Urteil des FG Köln vertrat die nordrhein-westfälische FinVerw die Auffassung, daß bei derartigen Lehrgangsbesuchen und Lernarbeitsgemeinschaften die Voraussetzungen für eine Dienstreise (oder einen Dienstgang) nur für die ersten drei Monate der Fortbildungsmaßnahme gegeben seien. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist werde der Unterrichtsort zur neuen (zweiten) regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn die Fortbildung nicht für mindestens vier Wochen unterbrochen werde. Entsprechend wurde von den FÄ ein Ansatz von WK nach Dienstreisegrundsätzen nicht anerkannt, sondern led...