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Ein versicherungsfreies Versorgungswerk mit vielen positiven Effekten
Die eigene Bank im Unternehmen: Wissenswertes über die pauschaldotierte Unterstützungskasse
Die Nachricht Ende Januar schlug ein wie eine Bombe: Die Aufsichtsbehörde BaFin entzieht der Pensionskasse des steuerberatenden Berufs die Betriebserlaubnis. Sie konnte die Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen, auch die letzten Sanierungsversuche scheiterten. Es ist bereits das dritte versicherungsförmige Versorgungswerk, das ein negatives Schlaglicht auf die Situation der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wirft. Demgegenüber erlebt auch aufgrund ihrer erheblichen Innenfinanzierungseffekte die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) seit Beginn der Niedrigzinsphase ein großes Comeback. Aber ihre Einrichtung ist komplex, weshalb sich Steuerberater schwer mit ihr tun. Dabei lohnt es sich auch für sie, einmal genauer hinzuschauen.
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I. Die pdUK als einer von fünf bAV-Durchführungswegen
[i]Zwei Durchführungswege sind versicherungsfreiDas Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert fünf bAV-Durchführungswege, zwischen denen sich der Arbeitgeber entscheiden kann. Von den fünf Durchführungswegen sind drei versicherungsförmig und zwei versicherungsfrei: Neben der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) ist die Direktzusage der zweite versicherungsfreie oder auch interne bAV-Durchführungsweg.
[i]Große Nachfrage nach der pdUK in den vergangenen zwei JahrenEs handelt s...BGBl 2017 I S. 3214