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NWB Nr. 8 vom Seite 478

Grundsteuerliches Bewertungsrecht nach der Reform 2022/2025

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 498Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz, dem JStG 2020, dem Fondsstandortgesetz sowie dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz wurden die Grundlagen zur Reform der Grundsteuer einschließlich des zugehörigen Bewertungsrechts geschaffen. Mit Ländererlassen v.  (BStBl 2021 I S. 2334) zur Bewertung des Grundbesitzes (Allgemeiner Teil und Grundvermögen) dokumentiert die Finanzverwaltung ihre Auslegung des neuen Rechts.

Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten: [i]Verhältnisse vom 1.1.2022Nach den Verhältnissen vom werden auf diesen Stichtag Grundsteuerwerte festgestellt, die ab dem Hauptveranlagungszeitpunkt der Grundsteuer zugrunde gelegt werden. Die Feststellung von Einheitswerten für grundsteuerliche Zwecke ist damit bis zum Stichtag möglich.

Abgrenzung tatsächliche Verhältnisse/Wertverhältnisse: [i]Unterschiedliche RechtsfolgenDie zutreffende Abgrenzung der tatsächlichen Verhältnisse von den Wertverhältnissen führt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Während die tatsächlichen Verhältnisse (z. B. Flächenänderungen beim Grund und Boden) auf jedem aktuellen Feststellungsstichtag (z. B. ) zu beachten sind, gelten die Wertverhältnisse (z. B. ...