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Einkommensteuer | Behandlung von Finanzhilfen aufgrund der Corona-Pandemie
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat unter Bezugnahme auf diverse BFH-Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, ob die aufgrund der Corona-Pandemie geleisteten Finanzhilfen der sog. Fünftelregelung unterliegen (.2.1-10/9 St32, NWB LAAAI-03293).
Hintergrund: Der Freistaat Bayern gewährt Unternehmen und Selbständigen, die infolge der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Hilfen in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und Unterstützungsmaßnahmen nach Maßgabe verschiedener Hilfsprogramme. Die Finanzhilfen stellen Billigkeitsleistungen dar, die – sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – nicht zurückzuzahlen sind. Sie sind nach allgemeinen Grundsätzen in der Gewinnermittlung als steuerpflichtige Betr...