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StuB 4/2022 S. 153

(Nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten keine gewerbliche Tätigkeit

Die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten über eine vorgenommene COVID-19-Schutzimpfung durch Ärzte führt nicht zu gewerblichen Einkünften des Arztes. Es kommt demnach bei Gemeinschaftspraxen nicht zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (BMF, FAQ „Corona“ (Steuern), Stand: ).

Hintergrund: Die Höhe der Vergütungen von Ärzten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung ist durch § 6 der Coronavirus-Impfverordung (CoronaImpfV) geregelt worden. Vergütet wird jedoch nicht nur die Durchführung einer Corona-Schutzimpfung, sondern auch u. a. die alleinige Erstellung eines digitalen Impfzertifikats (wenn die Impfung z. B. zuvor in einem Impfzentrum verabreicht wurde).

Fraglich ist nun, ob die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte...