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Unterhaltsleistungen an Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird inzwischen gesellschaftlich allgemein anerkannt. Die Anzahl und die weiterhin zu verzeichnende Zunahme derartiger Verbindungen bestätigen dies. Diese Form des Zusammenlebens ist jedoch vom geltenden Steuerrecht nicht erfaßt. Eine Übertragung der für Ehegatten bestehenden Begünstigungsvorschriften im Bereich des EStG (u. a. Ehegattensplitting gem. § 32a Abs. 5 EStG, Realsplitting gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 22 Nr. 1 Buchst. a EStG oder Regelungen zur dop S. 1987pelten Haushaltsführung gem. Abschn. 43 LStR) auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird abgelehnt. Insoweit ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch im stl. Bereich durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet. Die Versuche, tatsächliche wirtschaftliche und rechtliche Beziehungen zwischen den Partnern auch stl. zu berücksichtigen, werden Berater, FinVerw und Rspr. zukünftig immer häufiger beschäftigen.
Mit Urt. v. hatte der BFH darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen im besonderen Fall Unterhaltszahlungen an den nichtehelichen Lebenspartner ”zwangsläufig” entstehen, und damit zu außergewöhnlichen Belastungen i. S. des § 33 EStG führen. Im Streitfall lebte der Stpfl. A schon seit Jahren i...