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BFH 19.08.2021 V R 21/20, StuB 4/2022 S. 158

Umsatzsteuer | Zu „eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL

(1) Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen sind keine mit der Kinder- und Jugendbetreuung eng verbundenen Dienstleistungen i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL. (2) Eine entgeltliche Personalgestellung stellt keine im sozialen Bereich erbrachte Gemeinwohldienstleistung dar und wird somit nicht vom Begriff der „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umfasst (Bezug: § 4 Nr. 25 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, h und k MwStSystRL).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall war für die Jahre 2007 bis 2012 streitig, ob die „Personalgestellung“ durch eine gemeinnützig tätige Körperschaft an Trägervereine Offener Ganztagsschulen umsatzsteuerbefreit ist. Die Leistungen der Klägerin bestanden in der Überlassung ihres Geschäftsführers an die Trägervereine für die Ausführung von Geschäftsführu...