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BFH 26.08.2021 V R 38/20, StuB 4/2022 S. 158

Umsatzsteuer | Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG

Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist bei einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; dies ist bei vorheriger Durchführung des Vorsteuerabzugs durch den Rechnungsempfänger der Fall, wenn die geltend gemachte Vorsteuer zurückgezahlt worden ist (Bezug: § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG).

Praxishinweise

Der nach den § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG geschuldete Steuerbetrag kann gem. § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist (§ 14c Abs. 2 Satz 4 UStG). Im Urteilsfall hatte eine Einzelunternehmerin in den Jahren 2006 bis 2007 Rechnungen mit gesondertem Steueraus...