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Corona | Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert (BMF)
Der Bund und die Länder haben sich am darauf verständigt, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern.
Danach werden die Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder haben sich zudem dazu bekannt, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern, damit sichergestellt ist, dass die Hilfen dort ankommen, wo sie benötigt werden.
Die Förderbedingungen im Einzelnen:
Die verlängerte Überbrückungshilfe IV wird unverändert fortgesetzt bis Ende Juni 2022.
Grundlegende Antragsvoraussetzung i...