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NWB Nr. 20 vom Seite 1621

Vorbereitungshandlungen einer unternehmerischen Betätigung

Verfasserin: Dipl.-Ökonomin Sabine Gedig, Meerbusch

Mit seinem Urt. v. hat der BFH seine bisherige Rspr. zum Unternehmerbegriff weiter ausgebaut. Der Leitsatz des Urt. läßt sich wie folgt zusammenfassen: Bereitet ein Unternehmer zwecks Ausweitung seiner derzeitigen unternehmerischen Tätigkeit eine neue Tätigkeit vor, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit seiner bisherigen Tätigkeit steht, ist diese Tätigkeit seiner unternehmerischen Sphäre erst dann zuzurechnen, wenn der Unternehmer im Zusammenhang mit seiner neuen Tätigkeit nachhaltig Leistungen gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbringt. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Grundsätze ebenfalls hinsichtlich Vorbereitungshandlungen, die für einen neuen Betrieb gewerblicher Art anfallen.

Der Sachverhalt, zu dem das Urt. ergangen ist, kann folgendermaßen zusammengefaßt werden: Die Klin. war eine im Rahmen mehrerer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätige Gemeinde. Seit dem Jahr 1974 plante sie die

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Errichtung eines Hallenbades. Im Jahr 1981 gab die Klin. ihr Vorhaben schließlich auf. Der Klin. wurde in den Jahren 1980 und 1981 USt für von ihr in Anspruch genommene Architektenleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Das...