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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 103

Hinweis nach § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB – Wahlrecht oder Pflicht?

WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke

I. Sachverhalt

Das zu prüfende Unternehmen ist in einem außergewöhnlichen Rechtsstreit mit einem Geschäftspartner. Die Unsicherheit des Ausgangs dieses Rechtsstreits gibt das Unternehmen zutreffend im Abschluss und Lagebericht an.

II. Fragestellung

Hat der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Berichterstattung auf diese Unsicherheit aufmerksam zu machen?