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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern.
Folgende steuerliche Maßnahmen sind vorgesehen:
Corona-Bonus für Pflegekräfte: Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen - insbesondere Krankenhäusern - tätige Arbeitnehmer gewährte Prämien zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht angerechnet.
Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wir...